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   BGH, 07.07.2020 - XI ZB 1/20   

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https://dejure.org/2020,23938
BGH, 07.07.2020 - XI ZB 1/20 (https://dejure.org/2020,23938)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2020 - XI ZB 1/20 (https://dejure.org/2020,23938)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - XI ZB 1/20 (https://dejure.org/2020,23938)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge wegen einer Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge wegen einer Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 242/03

    Postulationsfähigkeit des Bezirksrevisors im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - XI ZB 1/20
    Das gilt auch für eine Rechtsbeschwerde, die sich, wie hier, gegen einen das Prozesskostenhilfegesuch zurückweisenden Beschluss des Beschwerdegerichts richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 242/03, NJW-RR 2005, 1237).
  • BGH, 24.06.2019 - IX ZB 1/19

    Zulässigkeit einer durch einen nicht beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - XI ZB 1/20
    Gleiches gilt für eine Anhörungsrüge gegen die Rechtsbeschwerdeentscheidung (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1).
  • BGH, 29.03.2022 - I ZB 79/21

    Geltung des Anwaltszwangs für eine erhobene Anhörungsrüge

    Im Rechtsbeschwerdeverfahren besteht Anwaltszwang; das gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - I ZB 118/17, juris Rn. 2; Beschluss vom 7. Juli 2020 - XI ZB 1/20, juris Rn. 2).

    Vom Anwaltszwang erfasst sind auch Rechtsbeschwerdeverfahren, die eine Entscheidung des Beschwerdegerichts über ein Prozesskostenhilfegesuch oder ein anderes zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklärendes Gesuch zum Gegenstand haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 242/03, NJW-RR 2005, 1237 [juris Rn. 7]; Beschluss vom 7. Juli 2020 - XI ZB 1/20, juris Rn. 2).

  • BGH, 29.03.2022 - I ZB 78/21

    Geltung des Anwaltszwangs für eine erhobene Anhörungsrüge

    Im Rechtsbeschwerdeverfahren besteht Anwaltszwang; das gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - I ZB 118/17, juris Rn. 2; Beschluss vom 7. Juli 2020 - XI ZB 1/20, juris Rn. 2).

    Vom Anwaltszwang erfasst sind auch Rechtsbeschwerdeverfahren, die eine Entscheidung des Beschwerdegerichts über ein Prozesskostenhilfegesuch oder ein anderes zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklärendes Gesuch zum Gegenstand haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 242/03, NJW-RR 2005, 1237 [juris Rn. 7]; Beschluss vom 7. Juli 2020 - XI ZB 1/20, juris Rn. 2).

  • BGH, 29.03.2022 - I ZB 72/21

    Geltung des Anwaltszwangs für eine erhobene Anhörungsrüge

    Im Rechtsbeschwerdeverfahren besteht Anwaltszwang; das gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - I ZB 118/17, juris Rn. 2; Beschluss vom 7. Juli 2020 - XI ZB 1/20, juris Rn. 2).

    Vom Anwaltszwang erfasst sind auch Rechtsbeschwerdeverfahren, die eine Entscheidung des Beschwerdegerichts über ein Prozesskostenhilfegesuch oder ein anderes zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklärendes Gesuch zum Gegenstand haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 242/03, NJW-RR 2005, 1237 [juris Rn. 7]; Beschluss vom 7. Juli 2020 - XI ZB 1/20, juris Rn. 2).

  • BGH, 01.02.2023 - XI ZB 28/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Die als Rechtsbeschwerde auszulegende Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 24. November 2022 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen, weil sie nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, WM 2002, 1512, 1513, vom 27. Mai 2020 - I ZB 5/20, juris Rn. 4 und vom 7. Juli 2020 - XI ZB 1/20, juris Rn. 2).
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